Vor wenigen Tagen hat die EU-Kommission mit der Änderung der Beihilferichtlinien für Klima, Energie und Umwelt (Umweltbeihilferahmen) den Weg frei gemacht, dass u.a. Solardachanlagen bis 1 MW vom Ausschreibungszwang befreit werden. Damit wird der Weg frei vor allem für kleine und mittlere Unternehmen den Ausbau der Erneuerbare Energien stark voranzutreiben wie es bis etwa 2015 möglich war. Neue Energiegemeinschaften als Genossenschaften oder in anderen Rechtsformen erhalten damit eine gute Grundlage um den Ausbau der Erneuerbare Energien , konkret die Stromversorgung, die örtliche Wärmeversorgung und die E-Mobilität mit Erneuerbaren Energien wieder in die Hand zu nehmen.
Wetere Einzelheiten können in Franz Alt „Sonnenseiten“ nachgelesen werden (https://www.sonnenseite.com/de/politik/eu-kommission-schafft-ausschreibungszwang-fuer-buergerenergien-ab/).
Ausschreibungszwang für Bürgerenergien wird abgeschafft